Urkunde, 1329 April 5

Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg

Beschreibung

Friedemann genannt Spiegel, Bürger zu Dieburg (Dyeppurg), und seine Ehefrau Kunigunde (Cvnzele) verkaufen an Heilmann Schwab (Swabe), Kanoniker des Stifts Aschaffenburg, einen jährlichen Zins in Höhe von 4 Malter guten Korns. Der Zins gefällt von 24 Morgen Acker in Dieburg in der Gistenhart an einem Stück, der Eigentum der Verkäufer ist. Er ist dem Käufer jedes Jahr zwischen dem 15. August und dem 9. September (zweissen vnser Frauwen den in der erne) in Dieburger Maß in seinen Speicher zu liefern, und zwar auf Kosten der Verkäufer. Heilmann Schwab hat ihnen dafür 28 Pfund Heller, je 7 Pfund Heller für 1 Malter Korn, bezahlt. Kommen die Verkäufer oder ihre Erben der Lieferpflicht nicht nach, dann kann Heilmann Schwab den Acker einziehen oder vor Gericht einklagen. Falls die Eheleute oder ihre Erben den Acker verkaufen möchten, soll man ihn zunächst Heilmann Schwab und seinen Erben um den Preis anbieten, den auch andere Käufer zahlen würden. Wird davon kein Gebrauch gemacht, ist der Käufer aber auf jeden Fall verpflichtet, die Korngült von dem Acker weiterhin zu reichen. Die Schöffen der Stadt Dieburg bekennen, daß dieser Verkauf vor ihnen erfolgt ist. Für die Gewährleistung (wergeschaft) über Jahr und Tag wurden dem Käufer Friedrich (Fryderich) Kese und Hartrat Weineigen (Wyneige), Keller (kelner) zu Dieburg, als Bürgen gestellt.